Österreichisches Vertretungsverzeichnis

Seit 01.07.2018 können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach dem 2. ErwSchG ua das Wirksamwerden von Vorsorgevollmachten sowie gewählte und gesetzliche Erwachsenenvertretungen im ÖZVV registrieren. Die neuen gesetzlichen Grundlagen des 2. ErwSchG bringen einige Änderungen betreffend den praktischen Umgang mit dem von der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) geführten ÖZVV mit sich.

Zur Unterstützung der Tätigkeit der Eintragungsberechtigten im ÖZVV wurden vonseiten der ÖNK entsprechende Informationsunterlagen erarbeitet. Auf der Homepage der ÖNK finden Sie neben einem Kurzleitfaden ÖZVV für Rechtsanwälte, ua die neuen ÖZVV-RL, den Gebührenbeschluss sowie einige Muster, wie z.B. Muster für ein ärztliches Zeugnis, für die Vorsorgevollmacht, für die gesetzliche/gerichtliche Erwachsenenvertretung usw..

Die Unterlagen können Sie hier abrufen.

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