Verteidigernotruf

Der Verteidigernotruf zum Rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst für festgenommene Beschuldigte ist rund um die Uhr kostenfrei aus ganz Österreich erreichbar unter

0800 376 386

In welchen Fällen?

Eine Person ist “Beschuldigter” eines Strafverfahrens, wenn sie aufgrund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben und gegen sie wegen dieses Verdachts ermittelt oder Zwang ausgeübt wird. Sie hat gemäß § 49 Z 2 StPO das Recht, einen Verteidiger zu wählen. das gilt grundsätzlich auch für Verdächtige iSd §§ 48 Z 1, Abs 2 iVm 49 Abs 2 StPO.

Zu diesem Zweck hat der ÖRAK gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz einen rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst für festgenommene Beschuldigte eingerichtet. Dieser umfasst je nach Einzelfall ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch sowie gegebenenfalls den anwaltlichen Beistand bei einer Vernehmung etc. Über die oben angeführte Bereitschaftsdienst-Hotline, die täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr besetzt ist, kann unverzüglich ein Verteidiger / eine Verteidigerin erreicht werden.

Was kostet die Beiziehung eines Rechtsanwaltes?

Der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung sind kostenfrei. Im Übrigen sind die Leistungen grundsätzlich kostenpflichtig und werden mit einem Stundensatz von Euro 167,60,– zzgl. USt verrechnet, wobei erbrachte Leistungen in angefangenen Viertelstunden abgerechnet werden. Der pauschalierte Stundensatz versteht sich als Entschädigung für jegliches konkrete Einschreiten eines Verteidigers im Rahmen des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes, somit auch für telefonische Beratungen und Zeiten der An- und Rückreise zu bzw. von Polizeidienststellen und anderen Örtlichkeiten. Für den Fall, dass im Strafverfahren vom Gericht ein Verfahrenshilfeverteidiger beigegeben wird, wird vorläufig von der Geltendmachung dieses Honoraranspruches abgesehen.

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