Bürgerservice – Schieds- und Schlichtungsverfahren
Schiedsordnung der OÖ Rechtsanwaltskammer
Die Schiedsordnung ist zur Verhandlung und Entscheidung aller Streitsachen anwendbar, die schiedsfähig sind und für welche die Parteien die Anwendbarkeit dieser Schiedsordnung vereinbart haben.