Erwachsenenvertretung
- Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer
- >
- Bürgerservice – Erwachsenenvertretung
Liste gem. § 28 Abs 1 lit o RAO
Rechtsanwälte/Innen, die sich nach eigener Einschätzung als zur Übernahme von Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen besonders geeignet erachten, haben die Möglichkeit, sich in die bei der Rechtsanwaltskammer geführten Liste nach § 28 Abs 1 lit o RAO eintragen zu lassen.
Hierfür müssen die Voraussetzungen des § 10b Abs 1 Z 1 bis 6 RAO erfüllt werden.
Rechtsanwalt finden
Hier finden Sie die ideale Vertretung in Ihrer Umgebung, die genau auf Ihre Anforderungen spezialisiert ist.