Plenarversammlung am 17.10.2024

Am Donnerstag, 17.10.2024, fand im Gästehaus der voestalpine in Linz die Plenarversammlung der OÖ. Rechtsanwaltskammer statt.

Neben den Tätigkeitsberichten des Ausschusses und des Disziplinarrates standen unter anderem Beschlussfassungen über die Geschäftsordnung, die Beiträge und Leistungen, ein Bericht über das elektronische Treuhandbuch (eTHB 2025), sowie die Rechnungslegung 2023 und der Voranschlag 2025 auf der Tagesordnung.

Im Zuge der Wahlen wurde Dr. Walter MÜLLER zum neuen Präsidenten der OÖ. Rechtsanwaltskammer und Mag. Stefan LANG zum neuen Präsidenten-Stellvertreter gewählt. In den Ausschuss neu gewählt wurden Mag. Harald GURSCH, Mag. Christoph LUEGMAIR und Mag. Maximilian SCHNEDITZ-BOLFRAS. Die neuen Mitglieder im Disziplinarrat sind Mag. Lydia KERBLER und Dr. Johannes MAYRHOFER. Dr. Siegrid LEY-GRASSNER wurde neu zur Anwaltsrichterin gewählt. Zu den neuen Prüfungskommissären für die Rechtsanwaltsprüfung gehören MMag. Dr. Johanna FISCHER, Mag. Maximilian HOFMANINGER, Mag. Dr. Elisabeth HUEMER-RIEGER und Mag. Eva-Maria MAYRHOFER. Als Ersatz-Mitglieder aus dem Kreis der Rechtsanwaltsanwärter für den Ausschuss wurde MMag. Ursula SEDUNKO gewählt, für den Disziplinarrat Mag. Viktoria MOSER und Mag. Georg HUBER.

Im Rahmen der Plenarversammlung wurde Dr. Franz MITTENDORFER für seine insgesamt 29 Jahre in der Standesvertretung der Titel „Ehrenpräsident“ verliehen. Dr. Franz Mittendorfer war seit 1995 Mitglied des Ausschusses. 2008 wurde er zum Präsidenten-Stellvertreter gewählt und 2012 zum Präsidenten. Als Ausschussmitglied und Mitglied des Präsidiums war er in verschiedenen Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen sowie im Präsidentenrat tätig. 2010 wurde ihm das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen, 2016 das Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.

Großer Andrang herrschte bei den von der Kammer organisierten kostenlosen Seminaren vor Beginn der Plenarversammlung „Aktuelle Entwicklungen im Anwaltsrecht“ und „Anteile an einer Flexiblen Kapitalgesellschaft: Rechtsformenvergleich und Gestaltungsspielraum“.

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