Wichtige Information

Aussetzung der Ersten Anwaltlichen Auskunft (kostenlose Rechtsberatung)

Die neun Rechtsanwaltskammern haben im Rahmen der Vertreterversammlung am 22.09.2022 beschlossen, die erste Anwaltliche Auskunft bis auf weiteres auszusetzen. Seit 26.09.2022 wird daher auch von der OÖ. Rechtsanwaltskammer auf vorerst unbestimmte Zeit keine Erste Anwaltliche Auskunft (kostenlose Rechtsberatung) mehr angeboten.

Grund für die Aussetzung ist, dass ungeachtet mehrfacher Aufforderung seitens der Rechtsanwaltskammern von Seiten der Bundesministerin für Justiz nach wie vor keine Bereitschaft besteht, von der Verordnungsermächtigung nach § 25 RATG zur Erhöhung des Rechtsanwaltstarifs aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse Gebrauch zu machen. Diese Position ist umso unverständlicher, weil die Steigerung des VPI seit der letzten Anpassung im Jahr 2016 mittlerweile mehr als 20 % beträgt. Eine rasche Zuschlagsfestsetzung ist auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, deren Anspruch auf Kostenersatz bei Weitem nicht mehr den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entspricht.

Um eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksgericht (Tel.Nr.: 057 60121) oder an das Bürgerservice des Bundesministeriums für Justiz (Tel.Nr.: 0800 99 99 99).

Die Presseaussendung finden Sie hier: APA

Neue Öffnungszeiten im Kammeramt

Ab 01.06.2022 gelten folgende Parteienverkehrsöffnungszeiten im Kammeramt:

Montag bis Donnerstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Zu diesen Zeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Kammeramts telefonisch, via E-Mail und persönlich zur Verfügung. Termine außerhalb dieses Zeitfensters sind nach Absprache möglich.

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